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Datenschutz-Grundverordnung - Teil I - Das Verfahren und der aktuelle Stand

Stand: 27.01.2016

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung / DS-GVO) soll die derzeitige europäische Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) als Grundlage des allgemeinen Datenschutzrechts ablösen und europaweit einheitliche Standards für den Datenschutz in den Mitgliedsstaaten setzen. Die Datenschutzrichtlinie, die seit 1995 die wesentlichen Grundsätze des Datenschutzrechts innerhalb der europäischen Union definiert, gilt als veraltet. Die Datenschutzgrundverordnung soll die Materie „entstauben“ und wird die Datenschutzgesetzgebung des Bundes wie auch der Länder in vielen Teilen ablösen oder eine weitgehende Überarbeitung der Gesetzgebung erforderlich machen. ZENDAS gibt zunächst einen Überblick über

  • die Eigenheiten einer Verordnung,
  • den bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und
  • aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

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