Datenschutz-Grundverordnung - Teil II - Erster Überblick - Einige Änderungen und Auswirkungen

Stand: 25.08.2016

Ab dem 25. Mai 2018 gelten die Regelungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Entsprechend wird es Zeit, sich nach und nach mit der neuen Vorschrift zu befassen.
Auf dieser Seite stellen wir als zweiten Teil des ersten Überblicks einige Änderungen und deren Auswirkungen dar. Dies erfolgt teilweise stichwortartig, da es sich hierbei um einen ersten Überblick handeln soll.
Artikel ohne Gesetzesbezeichnung sind im Folgenden solche der DS-GVO.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Wie bislang auch ist die Forschung ein anerkannter Zweck, der privilegiert wird, z.B.:

Datenschutz durch Technikgestaltung und Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen werden als neue Grundprinzipien eingeführt, die den Verantwortlichen treffen. Nicht also etwa (nur) den Hersteller oder einen Dienstleister, sondern diejenige Stelle, die das Produkt einsetzt.

Daher müssen diese neuen Prinzipien zu einem entscheidenden Kriterium bei der Auswahl von Produkten werden (und ggf. in den Vertrag aufgenommen werden)!

Erwägungsgrund 78 führt dazu aus (Hervorhebung durch ZENDAS):
„[...] die Hersteller der Produkte, Dienste und Anwendungen [sollten] ermutigt werden, das Recht auf Datenschutz bei der Entwicklung und Gestaltung der Produkte, Dienste und Anwendungen zu berücksichtigen und unter gebührender Berücksichtigung des Stands der Technik sicherzustellen, dass die Verantwortlichen und die Verarbeiter in der Lage sind, ihren Datenschutzpflichten nachzukommen. Den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollte auch bei öffentlichen Ausschreibungen Rechnung getragen werden“

Aber natürlich auch bei Eigenentwicklungen müssen die genannten Prinzipien von vornherein berücksichtigt werden. Dazu, welche technischen Maßnahmen und Strategien es gibt, hat die European Union Agency for Network and Information Security ein Dokument „Privacy and Data Protection by Design“ Externer Link veröffentlicht.

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