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Auskunft an Erziehungsberechtigte minderjähriger Studierender

Stand: 19.05.2016

Minderjährige an der Hochschule? - Das war früher eine absolute Ausnahme.

Mittlerweile wurde jedoch die Gymnsialzeit verkürzt, die Wehrpflicht gestrichen und teilweise die Stichtagsregelung zur Einschulung verändet - mit der Folge, dass immer mehr Minderjährige an Hochschulen studieren.

Entsprechend sehen sich Hochschulen zunehmend mit Anfragen Erziehungsberechtigter konfrontiert, die Auskunft über ihre Zöglinge verlangen – bspw. ob Veranstaltungen regelmäßig besucht werden und welche Leistungen erbracht bzw. Ergebnisse erzielt wurden.

Darf aus datenschutzrechtlicher Sicht Auskunft erteilt werden?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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