Aufbewahrungsfristen für Personalakten

Stand: 12.03.2019

Dass Personalakten personenbezogene Daten enthalten, ist sicherlich eindeutig. Ebenso eindeutig ist, dass nach einiger Zeit Personalakten aussortiert, gelöscht und zuvor dem Archiv angeboten werden müssen.
Gibt es eine gesetzliche Frist, nach der Personalakten zu vernichten sind? Diese Frage lässt sich nicht für alle Mitarbeiter gleichermaßen beantworten:

Hinweis:
Diese Ausführungen beziehen sich primär auf die Personalaktendaten des Grunddatenbestandes oder der Teildatenbestände, die innerhalb der Hochschule nur einmal vorhanden sind und organisatorisch bei der Personalverwaltung/Personaldezernat/etc. gespeichert sind. Wenn Sie nicht Mitarbeiter der Personalverwaltung sind, sondern beispielsweise bei einem Institut arbeiten und sich über die Aufbewahrung von Mitarbeiterakten am Institut (sogenannte Nebendatenbeständen) informieren möchten, lesen Sie bitte unsere Webseite Aufbewahrung und Aussonderung der Mitarbeiterakte am Institut.

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