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Keine Verpflichtung für Internetdienste zur Protokollierung

Stand: 14.12.2016

Eine Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung von Nutzungsdaten in der Zukunft bedarf einer richterlichen Anordnung.

Fallbesprechung am Beispiel eines Anonymisierungsdienstes im Internet.

Mit der Frage, inwieweit Anonymisierungsdienste zur Speicherung von Nutzungsdaten verpflichtet werden können, beschäftigten sich die Gerichte im Fall AN.ON.

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