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Adressmittlung

Stand: 01.06.2023

Immer wieder und mit unterschiedlichsten Begründungen treten Lehrstühle und andere hochschulinterne Einrichtungen, aber auch externe Stellen wie Firmen, Vereine und externe wissenschaftliche Einrichtungen an die Hochschule heran und bitten um Erreichbarkeitsdaten von Hochschulmitgliedern, um diese zu bestimmten Zwecken zu kontaktieren.

So benötigt z.B. ein Institut für Psychologie die Adressen von Erstsemestern für eine wissenschaftliche Studie, die die Entwicklung der Bindung an das Elternhaus untersuchen soll, oder ein Institut fragt nach diesen Adressen, um jeden neuen Studierenden eines bestimmten Studiengangs über studienbegleitende Angebote und entsprechende Ansprechpartner zu informieren. Eine Zeitschrift oder das CHE will Adressen von Studierenden für eine Umfrage zum Hochschulranking, eine Organisation, die Messen veranstaltet, wiederum möchte alle zukünftigen Absolventen zu einer Jobmesse einladen.

Wenn die der Anfrage zugrundeliegenden Zwecke im Interesse der Hochschule liegen, möchte die Hochschule diesen Anfragen häufig gerne nachkommen.

Doch wie sieht dies aus datenschutzrechtlicher Sicht aus?

Unter der Voraussetzung, dass die Hochschule die Kontaktdaten für die Zwecke, die der Anfrage zugrunde liegen, überhaupt verwenden darf (dies ist in jedem Fall von der Hochschule zu prüfen!) stellt sich die Frage, ob diese an die anfragende Stelle auch herausgegeben werden dürfen. Denn der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)) fordert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein muss. Danach ist also in den hier betrachteten Fällen stets zu prüfen, ob eine weniger einschneidende Maßnahme als die Überlassung der Adressdaten an die anfragenden Stellen in Betracht kommt.

Es gibt ein allgemein anerkanntes Verfahren, mit dem sich ein Kontakt zwischen der anfragenden Stelle und den Hochschulmitgliedern herstellen lässt, ohne dass die Adressen von der Hochschule herausgegeben werden.

Dieses stellen wir auf unserer Webseite vor.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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