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Keine Zusicherung der Zulassung durch unsignierte E-Mail

Der Siegeszug der E-Mail als Mittel der Kommunikation macht auch vor Studiensekretariaten der Hochschulen nicht halt.
So werden oftmals auch im Rahmen des Zulassungsverfahrens bzw. bei den vor der Zulassung zu klärenden Fragen und Voraussetzungen Informationen per E-Mail an die Anfragenden und Bewerber versandt.

Wird dem Bewerber später die Zulassung verweigert, kann es zum Streit darüber kommen, welche Aussagen vorab getroffen und welche Zusagen gemacht wurden. Kommt es zum Ernstfall vor Gericht, kann die Entscheidung davon abhängen, welcher Beweiswert solchen E-Mails zukommt.

Mit genau dieser Frage hat sich das OVG Lüneburg beschäftigt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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