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Personalausweisnummer - Verarbeitung datenschutzrechtlich zulässig?

Kennen Sie Ihre Personalausweisnummer auswendig?
Wahrscheinlich nicht.
Und haben Sie Ihre Personalausweisnummer schon mal irgendwo angegeben?
Ja sicher.

Auch Hochschulen verlangen gelegentlich die Angabe der Personalausweisnummer. So beispielsweise bei der Eröffnung eines Bibliothekskontos.
Na und?

Die Frage ist nahe liegend, denn schließlich geben die Studierenden auch Namen, Adresse und andere Daten für die weitere Verarbeitung in der Hochschule an. Warum also nicht auch ihre Personalausweisnummer?
Doch so einfach ist es nicht. Denn die Personalausweisnummer ist ein besonderes Datum. Der Gesetzgeber widmet ihr sogar eine eigene Vorschrift.
Was dies für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung dieser Nummer bedeutet, können Sie in folgendem Beitrag nachlesen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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