Mustervertrag Auftragsverarbeitung

Stand: 30.08.2023

In der Regel verarbeiten Hochschulen personenbezogene Daten selbst. Es kommt aber häufig vor, dass die Hochschulen bei ihrer Datenverarbeitung oder der Wartung ihrer Datenverarbeitungsanlagen externe Stellen, z.B. andere Hochschulen oder Unternehmen, mit der Durchführung beauftragen. Erfolgt diese Durchführung weisungsgebunden, so liegt eine Datenverarbeitung im Auftrag („Auftragsverarbeitung“) vor.

Die Auftragsverarbeitung erfordert nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO einen Vertrag, der bestimmte Inhalte regeln muss.

Als Vorlage zur Erstellung eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung finden Sie nachfolgend einen Musterentwurf von ZENDAS.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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