Inhouse-Seminar: Datenschutz im Sekretariat? - Auch das noch!
Stand: 26.10.2009
Zielgruppe: | MitarbeiterInnen von Instituts- und Fakultätssekretariaten |
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Dauer: | ganztägig |
Max. Teilnehmerzahl: | 25 - 30 |
In diesem Seminar geht es um die Arbeit in den Instituts- und Fakultätssekretariaten, vor allem um den datenschutzgerechten Umgang mit Dokumenten wie Teilnehmer- und Notenlisten, Gutachten, Scheinen und Zeugnissen sowie ggf. Urlaubs- und Krankheitskarteien.
Inhalte
Zugriff:
Die ganze Welt
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Umgang mit Post
- Was muss man beachten, wenn vertrauliche Unterlagen per Briefpost verschickt werden sollen?
- Datenschutzgerechte Gestaltung von Formularen
- Welche Daten dürfen z.B. auf Anmeldeformularen, Teilnehmerlisten und Anwesenheitslisten erhoben werden?
- Welche Hinweise muss die Hochschule dabei geben?
- Was ist beim Aushang von solchen Listen zu beachten?
- Welche rechtlichen Anforderungen sind bei der Online-Prüfungsanmeldung zu beachten?
- Bekanntgabe von Noten
- Welche Formen der Bekanntgabe von Noten sind möglich und welche Anforderungen ergeben sich daraus?
- Ist die Veröffentlichung von Noten im Internet erlaubt?
- Wer darf Auskunft über Noten bekommen?
- Aufbewahrung von Unterlagen
- Welche Unterlagen gehören unter Verschluss?
- Wie sieht eine datenschutzgerechte Aufbewahrung und Vernichtung von papierenen und elektronischen Dokumenten aus?
- Wie lange müssen bzw. dürfen bestimmte Unterlagen aufbewahrt werden?
- Wie kann man seine Akten so organisieren, dass Aufbewahrungsfristen leicht eingehalten werden können?
- Führung von Mitarbeiterakten
- Welche Dokumente gehören in die Mitarbeiterakte und welche nicht?
- Wie lange müssen Mitarbeiterakten aufbewahrt werden?
- Datennutzung innerhalb der Hochschule
- Wie verhalte ich mich, wenn andere Stellen innerhalb meiner Hochschule Daten Studierender anfordern?
- Wann ist die Nutzung dieser Daten durch andere Stellen zulässig?
- Umgang mit externen Anfragen
- Unter welchen Bedingungen darf grundsätzlich Auskunft über personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Studierenden erteilt werden?
- Dürfen auf Anfrage von Privatleuten und Firmen Studierendendaten mitgeteilt werden?
- Darf man auf Anfragen per E-Mail oder Telefon antworten?
- Wie kann man Anfragen nach Adressen von Studierenden beantworten, ohne die Adressen herauszugeben?
Kosten
Zugriff:
Die ganze Welt
Für Hochschulen in Baden-Württemberg:
- Universitäten in Baden-Württemberg: kostenfrei
- Abonnenten unseres Info-Servers aus Baden-Württemberg: 1.980 EUR zzgl. Reisekostenpauschale (abhängig vom Ort);
Abonnenten aus anderen Bundesländern auf Anfrage - Alle anderen Hochschulen: 2.340 EUR zzgl. Reisekostenpauschale (abhängig vom Ort)
Sofern An- und Abreise nicht am Tag der Veranstaltung möglich sind, erfragen Sie bitte die genauen Kosten bei ZENDAS. Ebenso, wenn Sie aus einem anderen Bundesland Interesse an dem Seminar haben.