Startseite Recht Gesetze und Verordnungen Teledienstegesetz (TDG) Abschnitt 2 - Zugangsfreiheit und Informationspflichten 
[Druckversion: HTML ]

Abschnitt 2 - Zugangsfreiheit und Informationspflichten

Stand: 08.03.2007

Achtung: Das TDG ist seit 01.03.2007 außer Kraft. Die Nachfolgeregelungen sind im Telemediengesetz (TMG) Externer Link enthalten.

§ 5 - Zugangsfreiheit

Zugriff: Die ganze Welt
Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
Copyright 2022 by ZENDAS ..