Teledienstegesetz (TDG)
Achtung: Das TDG ist seit 01.03.2007 außer Kraft. Die Nachfolgeregelungen sind im Telemediengesetz (TMG)
enthalten.
Vom 22. Juli 1997,
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(nicht amtliche Fassung)
Abschnitt 1- Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 - Zugangsfreiheit und Informationspflichten
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- § 5 Zugangsfreiheit

- § 6 Allgemeine Informationspflichten

- § 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3 - Verantwortlichkeit
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- § 8 Allgemeine Grundsätze

- § 9 Durchleitung von Informationen

- § 10 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

- § 11 Speicherung von Informationen

Abschnitt 4 - Bußgeldvorschriften
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