Land (Baden-Württemberg)
Stand: 30.01.2015
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz - LDSG BW) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg.
Bereichsspezifische Vorschriften verdrängen die Regelungen des LDSG BW im Einzelfall.
Den Text des LDSG BW sowie einiger bereichsspezifischer Regelungen - auch für den Hochschulbereich - erhalten Sie auf den unseren Seiten Rechtsgrundlagen - Baden-Württemberg .
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