Neuregelungen des Landesdatenschutzgesetzes seit dem 01.04.2011

Stand: 31.01.2015

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 2. Februar 2011 mehrheitlich der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG) zugestimmt.
Neu geregelt wurde damit ab dem 01.04.2011 insbesondere die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen und die politische und rechtliche Stellung des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg (LfD).

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Copyright 2022 by ZENDAS ..