Übermittlung der Aufhebung einer Zulassung an andere Stellen

Stand: 26.04.2006

Die Universitäten sehen sich leider in zunehmendem Maße mit dem Problem konfrontiert, dass Studienbewerber zugelassen werden, sich aber später herausstellt, dass einzelne oder mehrere vorgelegte Urkunden (z.B. Sprachzeugnisse) gefälscht waren.
Dies führt regelmäßig zu einer Aufhebung der Zulassung.

Von anderen Stellen und Unternehmen wurden der betreffenden Person in der Regel Vergünstigungen für Studenten eingeräumt. Dies betrifft insbesondere Krankenkassen, Unternehmen des ÖPNV, Wohnheime und das Amt für Ausbildungsförderung.
Mit der Aufhebung der Zulassung stellt sich für diese Stellen und Unternehmen gegebenenfalls die Frage der Schadensersatzansprüche der betreffenden Person.

ZENDAS hat sich daher mit der Frage beschäftigt, ob diese Stellen und Unternehmen von der Universität über die Aufhebung der Zulassung informiert werden dürfen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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