Zulässigkeit der Datenübermittlung bei Screening- Anfragen
Hochschulen sehen sich vermehrt damit konfrontiert, dass sich so genannte Screening-Firmen an sie wenden und um Auskunft bezüglich Studierenderdaten bitten. Diese Screening-Firmen sind oftmals von ausländischen Unternehmen beauftragt, die von Bewerbern in ihrem Lebenslauf gemachten Angaben bezüglich Studium, Note usw. zu überprüfen. Beigefügt sind häufig englische Einwilligungserklärungen der Bewerber.
Mit der Frage, ob solche Einwilligungen den Ansprüchen des deutschen Datenschutzrechtes gerecht werden und eine Übermittlung der jeweiligen Daten an die Screening-Firmen bzw. die dahinterstehenden Unternehmen zulässig ist, beschäftigt sich die folgende Bewertung.
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