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Protokollierung der IP-Adresse bei einem Telemediendienst - Zusammenfassung

Diese Seite fast das Ergebnis auf die Frage zusammen, ob ein Telemediendienst in Abgrenzung zu einem Telekomunikationsdienst die vollständige IP-Adresse protokollieren darf.

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(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.
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