Rechtliche Zulässigkeit der Protokollierung von Verkehrsdaten
Eine Übertragung von Daten über Netze geht in der Regel nicht spurlos von statten. Vielmehr zieht jede Information auf Ihrem Weg einen "Datenschatten" hinter sich her: Protokolle von Komponenten wie z.B. einer Firewall oder eines Gateways.
Zu welchen Zwecken ist diese Protokollierung eigentlich erlaubt?
Und wie lange dürfen die Protokolldaten gespeichert werden?
Nimmt man sich der Frage an, ob und in welchem Umfang die Protokollierung durch Netzkomponenten datenschutzrechtlich zulässig ist, findet man sich oftmals in einem Dilemma:
Techniker schildern eindrücklich, dass umfangreiche Protokollierungen zur Erkennung von Störungen und zur Abwehr von Angriffen notwendig sind. Datenschützer halten das Gesetzbuch hoch und mahnen zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
In der folgenden Bewertung versucht ZENDAS, diesen unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden und die technischen Anforderungen unter einen "rechtlichen Hut" zu bekommen.
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit der Protokollierung von Verkehrsdaten von Telekommunikationsdiensten auf der Ebene aktiver Komponenten (z.B. durch Router) am Beispiel der Software ipaudit.
Lesen Sie dazu ergänzend auch den Abschnitt "Telekommunikationsdienst" auf unser Seite Darf mein Webserver zum Erkennen von Angriffen, Auffinden von Fehlern und Beseitigung von Störungen die vollständige IP-Adresse protokollieren?"
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