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Promotion und Lebenslauf

In vielen Promotionsordnungen ist festgelegt, dass Doktorandenbewerber ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand bzw. ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens einen Lebenslauf beizufügen haben. Einige Promotionsordnungen verlangen einen "Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs", andere einen "Lebenslauf mit wissenschaftlichem Bildungsgang", wieder andere einen Lebenslauf ohne weitere Spezifizierung.

ZENDAS hat sich mit der Frage der Verpflichtung zur Vorlage des Lebenslaufs und dessen Inhalt aus Sicht des Datenschutzes auseinander gesetzt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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