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Originalurkunden, Fälschungen und Rückfragen

Stand: 20.04.2006

Mit bedauerlicherweise steigender Tendenz stellt sich insbesondere den Mitarbeitern der Studierendenverwaltung bei der Zulassung und Immatrikulation das Problem, dass immer wieder Kopien von Urkunden vorgelegt werden, bei denen sich Anhaltspunkte für eine Fälschung ergeben. Dies gilt in besonderem Maße für Sprachzeugnisse ausländischer Studienbewerber.
ZENDAS hat sich daher zunächst mit der Frage beschäftigt, ob die Universität die Vorlage von Originalen verlangen kann.

Auch bei Vorlage von Originalen ergeben sich jedoch für die Mitarbeiter der Universität anhand des Papiers, des Schriftbildes, des Datums oder ähnlicher Kriterien vermehrt Anhaltspunkte für eine Fälschung.

ZENDAS hat sich daher mit der Frage auseinander gesetzt, ob in diesen Fällen eine Rückfrage bei der (vermeintlich) die Urkunde ausstellenden Stelle zulässig ist.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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