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Keine Mitteilungspflicht an Ausländerbehörden bei Fälschungsverdacht!

Stand: 20.04.2006

Bereits mehrfach war der Umstand, dass sich bei Studienbewerbern oder Studierenden immer wieder der Verdacht aufdrängt, vorgelegte Urkunden könnten gefälscht sein, Anlass für datenschutzrechtliche Bewertungen durch ZENDAS.

In der vorliegenden Bewertung hat sich ZENDAS mit der Frage beschäftigt, ob die Hochschule verpflichtet ist, der Ausländerbehörde eine Mitteilung zu machen, wenn es sich bei dem Studienbewerber oder Studierenden um einen Ausländer handelt.

Der DAAD hatte in einem Rundbrief vom 17.12.2003 die Ansicht vertreten, Hochschulen seien zur Mitteilung an Ausländerbehörden verpflichtet.

ZENDAS kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis.

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