Mitteilung über den Verlust des Prüfungsanspruchs

Stand: 29.03.2006

Nicht immer nimmt ein Studium ein erfolgreiches Ende.
Es kommt auch vor, dass Studierende endgültig ihren Prüfungsanspruch verlieren. Die Gründe dafür sind vielfältig und nicht zwangsläufig sind unzreichende Leistungen die Ursache dafür.
Es kommen vielmehr auch Fälle vor, in denen Prüfungsvorleistungen gefälscht, in Prüfungen getäuscht oder im sich an die Prüfung ggf. anschließenden Widerspruchsverfahren Urkunden gefälscht werden. Nach den Prüfuungsordnungen wird die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet und in der Regel kann der Prüfungsausschuss den Kandidaten in besonders gravierenden Fällen von weiteren Prüfungsleistungen ausschließen.
Hat der Studierende keinen Anspruch auf eine Wiederholungsprüfung mehr, hält es die Hochschule bisweilen für denkbar, dass sich der Betroffene an einer anderen Hochschule einschreibt und dort nochmals versucht, die Prüfung abzulegen.
Um das zu verhindern, sollen andere Hochschulen über den Verlust des Prüfungsanspruchs informiert werden.

Doch ist dies eigentlich ohne weiteres zulässig?

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