Startseite Recht Bewertungen ZENDAS Anfragen durch das Amt für Ausbildungsförderung 
[Druckversion: HTML ]

Anfragen durch das Amt für Ausbildungsförderung

Stand: 26.04.2006

Anfragen von Ämtern für Ausbildungsförderung an das Studiensekretariat von Hochschulen sind keine Seltenheit. Die BAföG-Ämter erbitte in diesen Fällen Auskunft über personenbezogene Daten von offenbar geförderten Studierenden. Ein uns vorliegendes Beispiel fragt Daten eines Studierenden wie Haupt- und Nebenfächer, das Fachsemester, das Hochschulsemester und die Art des angestrebten Abschlusses ab.

ZENDAS hat ausgehend von diesem Beispiel Auskunftsersuchen dieser Art datenschutzrechtlich bewertet und legt im Folgenden ihre Rechtsauffassung dar.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ Interner Link.

Auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg hatten die Stellungnahme von ZENDAS vorliegen und sich dem Inhalt angeschlossen.

Weiterführende Seiten zu den Themen:
Copyright 2022 by ZENDAS ..