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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Im Interesse der Bürger wurde zur Sicherung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz eingerichtet. Seine Aufgabe ist die Kontrolle der baden-württembergischen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen wie beispielsweise auch der Hochschulen, sowie der nichtöffentlichen Stellen mit Sitz in Baden-Württemberg. Jeder Bürger kann sich an ihn wenden, wenn er der Ansicht ist, eine der oben genannten Stellen verarbeite seine Daten nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend. Außerdem berät er die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und nichtöffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.
Dem Landtag erstattet er zum 1. Dezember alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht.
Der zuletzt vorgestellte ist der 30. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010/2011 Externer Link.

Weiteres über den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg Externer Link erfahren Sie auf dessen Seiten im Internet.

Eine Liste aller Landesbeauftragten für den Datenschutz in Deutschland finden Sie https://www.datenschutz.de/institutionen/adressen/ Externer Link

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