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Datenschutz für Hochschulen

Öffentliche Hochschulen sind als staatliche Stellen dem öffentlichen Bereich des Datenschutzes zuzurechnen. Als Ort der Lehre und der Forschung werden eine große Menge Daten verarbeitet. Dies gilt zum einen für Daten Studierender, für Daten im Rahmen der Forschung, aber auch beispielsweise für die Daten der Beschäftigten.

Themen wie Videoüberwachung von Instituten und zentralen Einrichtungen, Veröffentlichungen im Internet und der Einsatz von Chipkarten als Ausweise sind nur wenige Beispiele, die zeigen, wie aktuell das Thema Datenschutz für die Hochschulen ist. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einer Vielzahl von Personen ist bei einer Einrichtung wie einer Universität betroffen.

Vielfältige Bestimmungen des Datenschutzrechts und in der technischen Umsetzung sind dabei im Interesse der Betroffenen zu beachten.

Aufgabe von ZENDAS ist es, dabei den Universitäten und Hochschulen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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